Bedeutungen der Schreibweise "PrALR"

PrALR Preußisches Allgemeines Landrechtr3 PrALR steht für "Preußisches Allgemeines Landrechtr3", ein juristisches Begriff, der sich auf das allgemeine Landrecht in Preußen bezieht. Das Preußische Allgemeine Landrecht war ein umfassendes Gesetzeswerk, das 1794 in Kraft trat und das gesamte Zivilrecht regelte. Es war wegweisend für die Entwicklung des deutschen Zivilrechts und hatte eine erhebliche Auswirkung auf die Rechtssysteme anderer deutscher Länder. Juristisch

Zufällige Abkürzungen