Bedeutungen der Schreibweise "HausratsV"

HausratsV Hausratsverordnung Die Abkürzung "HausratsV" steht für die Hausratsverordnung. Diese Verordnung wurde weitgehend aufgehoben und durch die Paragraphen 1568 a und b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ersetzt. Juristisch

Zufällige Abkürzungen