Bedeutungen der Schreibweise "HAuslG"

HAuslG Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet Die Abkürzung HAuslG steht für das Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet. Dieses Gesetz regelt die rechtliche Situation von Ausländerinnen und Ausländern, die keine Heimat besitzen und sich stattdessen im Bundesgebiet aufhalten. Es dient dazu, ihre Rechte und Pflichten festzulegen und ihnen in verschiedenen Bereichen Unterstützung anzubieten. Juristisch

Zufällige Abkürzungen