Bedeutungen der Schreibweise "AnFrV"

AnFrV Verordnung zur Verlängerung der Frist für die Stellung von Anträgen nach § 1 Abs. 4 sowie § 10 des Vermögenszuordnungsgesetzes AnFrV steht für die "Verordnung zur Verlängerung der Frist für die Stellung von Anträgen nach § 1 Abs. 4 sowie § 10 des Vermögenszuordnungsgesetzes". Diese Verordnung regelt, dass die Frist für die Einreichung von Anträgen gemäß den genannten Paragraphen des Vermögenszuordnungsgesetzes verlängert wird. Sie hat insbesondere Bedeutung im juristischen Kontext. Juristisch

Zufällige Abkürzungen